Psychotherapie:

Folgende Erkrankungen können im Rahmen der Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von mir psychotherapeutisch behandelt werden:

  1. Depressionen
  2. Angststörungen
  3. Zwangsstörungen
  4. somatoforme Störungen
  5. Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
  6. Essstörungen
  7. Schlafstörungen
  8. Sexuelle Funktionsstörungen
  9. Persönlichkeitsstörungen, z.B. Borderline-Störung
  10. Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend, z.B. Autismus-Spektrums-Störungen, AD(H)S
  11. Abhängigkeitserkrankungen (Alkohol, Nikotin, Drogen), allerdings sollte bis zur 10. Therapiestunde Suchtmittelfreiheit bestehen.
  12. Seelische Krankheit als Folge schwerer chronischer, körperlicher Krankheitsverläufe
  13. Schizophrenie

Psychotherapeutische Anwendungsformen im Rahmen der Leistung der GKV:

Zunächst haben Sie einen Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde als zeitnahen, niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Ziel dabei ist es, abzuklären, ob eine Störung von Krankheitswert vorliegt, die der Behandlung bedarf. 

Medikamente können von mir als psychologische Psychotherapeutin nicht verordnet werden.

Die psychotherapeutische Akutbehandlung, die sich an die therapeutische Sprechstunde anschließen kann, ist eine zeitnahe therapeutische Intervention, die verhindern soll, dass sich die psychische Symptomatik verfestigt und chronifiziert. Sie dient zur Entlastung und kurzfristigen Besserung der akuten Symptomatik und zur Bewältigung von Krisen- und Ausnahmezuständen. Es werden keine zugrundeliegenden Faktoren im Verhalten und Denken, die zur psychischen Störung beitragen, verändert. Die Akutbehandlung ist als Einzeltherapie mit bis zu 12 Sitzungen mit jeweils 50 Minuten Dauer möglich.  

In der Regel erfolgen die Sitzungen in einer wöchentlichen Frequenz.

Vor Beginn einer Psychotherapie in Form einer Kurz- oder Langzeittherapie finden probatorische Sitzungen statt. Das sind Gespräche, die zur diagnostischen Abklärung des Krankheitsbildes, zur Indikationsstellung und zur Einschätzung der persönlichen Passung von Ihnen und mir als Therapeutin dienen. Es muss in diesem Zeitraum auch abgeklärt werden, ob eine körperliche Erkrankung vorliegt.

Anschließend erfolgt die Entscheidung, ob sich eine Kurz- oder Langzeittherapie eignet, um die Probleme zu verändern und die psychischen Symptome zu lindern. 

Eine Kurzzeittherapie dauert zwischen 12 bis 24 Stunden mit jeweils 50 Minuten pro Sitzung. 

Eine Langzeittherapie kann zwischen 60 bis 80 Therapiesitzungen beinhalten. Bei einer Langzeitbehandlung kann es unter Umständen günstig sein, einige Stunden zu nutzen, um über einen längeren Zeitraum eine Rezidivprophylaxe durchzuführen, d.h. die zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen erstrecken sich über einen längeren Zeitraum von mehreren Wochen, um das bisher Erlernte nachhaltig zu verfestigen und die Therapie allmählich auszuschleichen. 

http://www.wege-zur-psychotherapie.org